Trinkwasserqualität
Informationspflicht der Trinkwasserverteiler
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser im öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBPV) sind alle Trinkwasserversorgungen verpflichtet, ihre Trinkwasserkunden einmal jährlich über die Qualität und die Herkunft des Trinkwassers zu informieren.
Beurteilung
Soweit untersucht, sind zum Zeitpunkt der Probenahme die für Trinkwasser in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das untersuchte Trinkwasser besteht aus 100% Quellwasser der Quellen im Gebiet Oberbach und Vermärsch und ist somit unbehandelt. Die Gesamthärte sinkt jeweils von Frühling bis Herbst auf ca: 12 °fH (je nach Anteil der Vermärschquelle).